(45) Deshalb bin ich der Meinung, dass eine gewisse vierte Verfassungsform am meisten gebilligt werden muss, die aus diesen dreien, die ich zuerst genannt habe, maßvoll gemischt ist. Denn es erscheint sehr sinnvoll, dass etwas Bestimmtes im Staat vortrefflich und einem König gleich ist, dass etwas Anderes dem Ansehen der führenden Männer völlig zugeteilt ist und dass gewisse Dinge der Urteilskraft und dem Willen der Menge vorbehalten sind. Diese Verfassung hat erstens eine gewisse Gleichheit, die die Freien kaum allzu lange entbehren können, zweitens (hat sie) Stärke; weil diese und jene ersten Verfassungen leicht in ihre gegenteiligen Fehler umschlagen – sodass aus dem König ein Herr, aus den Optimaten eine Partei und aus dem Volk eine chaotische Pöbelherrschaft wird – und weil sich die Verfassungsformen selbst oft zu neuen Formen verändern. Dies geschieht in der Regel in dieser die drei Grundformen verbindenden und maßvoll gemischten Verfassung nicht ohne große Fehler der führenden Männer. Denn es gibt nämlich keinen Grund zur Veränderung, wo jeder fest auf seinem Platz ist und es besteht keine Gefahr, dass es abstürzen und fallen könnte.